Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

  08.05.2024 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Das Strassengesetz verlangt, dass Bäume und Sträucher längs öffentlicher Strassen und Wege regelmässig zurückgeschnitten werden müssen. Es dürfen keine Zweige und Äste in den Strassenraum hineinreichen. Über dem Trottoir ist ein freier Raum von 2,50 m und über der Strasse ein solcher von 4,50 m ohne jegliche Behinderung einzuhalten.

Gleichzeitig muss die Übersicht bei privaten Ein- und Ausfahrten sowie bei Strasseneinmündungen gewährleistet sein. Das heisst konkret: 3 m ab Hinterkante Strassenrand muss nach links und rechts je 50 m freie Sicht herrschen und nichts darf höher als 80 cm sein (bei Tempo 50).

Wir bitten die Grundeigentümer:innen, dieser Pflicht nachzukommen und die Pflanzungen bis Ende Mai entsprechend zurückzuschneiden. In der ersten Juni-Woche wird die Flurkommission einen Rundgang machen. Jene, die dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, werden entsprechend schriftlich aufgefordert. Wir zählen auf die vorausschauende Mitarbeit aller Grundeigentümer:innen.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf aufmerksam machen, dass der Grenzabstand gegenüber privaten Nachbarparzellen grundsätzlich die Hälfte der Höhe sein sollte. So will es das Flurgesetz. Bitte klären Sie vor einer kritischen Bepflanzung die Möglichkeiten mit dem Nachbarn/der Nachbarin oder der Gemeinde ab.

Übrigens finden Sie auf unserer Website www.salmsach.ch unter Verwaltung – Reglemente im Baureglement Anhang ab Seite 20 eine grafische Erklärung dazu.


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